LKW-Transporte
Kurzfristige Änderung im Ausfuhrverfahren aus Deutschland

Im Juni haben die Deutschen Zollbehörden informiert, dass ab 1. Juli 2019 eine Änderung bei der Abfertigung von Sendungen mit einem Warenwert unter EUR 1000 erfolgt.

Diese Änderung hat zur Folge, dass die Zollämter die Ausfuhr auf der Handelsrechnung nur noch dann bestätigen, wenn der Exporteur oder der Verkäufer selbst vor Ort anwesend ist.

Für Lieferungen, welche über Spediteure oder Frachtführer transportiert werden, erfolgt KEINE Ausfuhrbestätigung mehr auf der Handelsrechnung. Eine Rechnung kann noch immer als Ausfuhranmeldung abgegeben werden, diese wird jedoch von der Zollbehörde einbehalten. Somit können wir als Spediteur keinen Ausfuhrnachweis per Handelsrechnung mehr zur Verfügung stellen.

Um unseren Kunden weiterhin in solchen Fällen einen rechtskräftigen Nachweis erbringen zu können, werden wir ab sofort auch für Lieferungen mit Warenwert unter EUR 1000 ein «Ausfuhrbegleitdokument (ABD)» erstellen.

Diese zusätzliche Dienstleistung verrechnen wir zu denselben Konditionen wie bei Lieferungen mit einem Warenwert von über EUR 1000.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unseren Deutschland-Spezialisten.

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