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Wichtige Informationen zur Aufhebung der Industriezölle

Wie Sie sicherlich bereits vom Schweizer Zoll erfahren haben, hat sich die Schweizer Behörde dazu entschlossen, diverse Industriezölle ab dem 01.01.2024 zu streichen.

Was bedeutet das nun für Sie?

Industriezölle:

Die Einfuhrzölle auf alle Industrieprodukte werden auf CHF 0.00 gesetzt.

Ausnahmen: wenige Agrarprodukte (inkl. Futtermittel), Getränke (Wein)
der Kapitel 35 und 38.

Alle 779 Zollerleichterungen, Zollbegünstigungen, Kapitel 25-97 werden aufgehoben.

Keine Aufhebung von Steuern und Abgaben bei der Einfuhr, z.B Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, Automobilsteuer, Mehrwertsteuer und VOC- Lenkungsabgabe etc. weiterhin fällig.

Zolltarifstruktur:

Wird vereinfacht, d.h. die letzten zwei Ziffern der achtstelligen Tarifnummern (die CH-Unternummern) durch 00 ersetzt.

Wegfallende schweizerischen Aufteilungen in der Regel sehr einfach (v.a das Stückgewicht, Veredlung, usw.)

Wie sollten Sie künftig mit Ursprungsnachweisen umgehen?

Wenn bei Einfuhr feststeht, dass Ware definitiv in der Schweiz verbleibt/konsumiert wird, kein Ursprungsnachweis mehr erforderlich

Wenn kumuliert (weiterverarbeitet) oder mit Ursprungsnachweis wieder ausgeführt wird, Ursprungsnachweis erforderlich, Keine Änderung

Präferenzveranlagung:
Freihandelsabkommen: Ja
General Präferenz System: Nein

Bitte weisen Sie Ihre ausländischen Produzenten darauf hin, dass in Fällen, in denen ein Ursprungsnachweis trotz Zollfreiheit benötigt wird, dieser auch erstellt wird.

Bitte instruieren Sie Ihren Verzollungsdienstleister, falls Präferenzveranlagungen gewünscht werden.

MWST

Die MWST ändert sich ab Januar 2024 auch.

7,7% wird neu 8,1% sein.

2,5% wird neu 2,6% sein.

Weitere Infos finden Sie unter:

www.seco.admin.ch – Aufhebung Industriezölle

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